

§
Satzung Kegelclub Hartz IX
§
§1 – Der
Kegelclub
Der
Kegelclub nennt sich Hartz IX und hat 12 stimmberechtigte Mitglieder und
wurde am 01.02.2004 gegründet.
§2 – Ziel
des Kegelclubs
Das Ziel des
Kegelclubs ist der Alkoholkonsum in geselliger Runde und Ausübung des
Kegelsportes auszuführen.
§3 –
Mitgliedschaft
Neue
Mitglieder können nur aufgenommen werden wenn alle Mitglieder dafür sind.
§4 – Ämter
Kegelclubämter werden durch Wahlen vergeben – Neuwahlen alle 2 Jahre
§5 - Strafen
Eine Pumpe
kostet den Werfer 0,10
€
Verlässt die
Kugel die Bahn kostet dies den Werfer 1,00 €
> 5 Minuten
nach Beginn noch immer nicht anwesend 2,00 €
Falsche
Uniform unangekündigt an
5,00 €
Klingel
betätigen
1,00 €
"Kranzwerfen" kostet dem Verursacher eine Flasche Schanps
§6 –
Mitgliedsbeitrag
Der
Mitgliedsbeitrag beträgt 5,00 € pro Kegler und Kegelabend und wird
unabhängig von der Anwesenheit des Keglers erhoben. Dieser Beitrag kann
erhöht werden, wenn das Mitglied unangekündigt am Kegelabend zu spät
erscheint, siehe §5.
§ Wichtiges
rund ums Kegeln §
1)
Der
Kegelvater
a.
kümmert
sich um Veranstaltungen
b.
Er ist
verantwortlich, dass alle Kameraden informiert sind
Kommt er
seinen Pflichten nicht nach, so zahlt er eine Runde kurz + lang.
2)
Erscheint
ein Kegelbruder nicht in der angemessenen Zeitspanne von 10 Minuten ab
Kegelbeginn zum Dienst, bzw. hat er dies nicht im Vorfeld verkündet, so
zahlt er eine Strafe von 2 €!
3)
Gastkegler
müssen sich beim Kegelvater anmelden und können am Kegelabend nur
teilnehmen, wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind. Sie haben die
Auswahl, ob sie dem Club eine Runde kurz bzw. lang ausgeben und 5€ bezahlen.
Die Kosten
pro Pumpe von 0,10 € werden ebenfalls berechnet.
Des Weiteren akzeptieren die Gastkegler mit der Teilnahme/ Anwesenheit am
Kegelabend diese Satzung.
4) Erreicht ein Kegelbruder bei jenem Stadtmeisterschaftskegelspiel nicht 155 Punkte, so ist eine Kiste Bier fällig! Man kann seine Strafe aber auch mit einer Zahlung von 10 € begleich
6.) Am
Kegelabend ist die Anwesenheit von Freundinnen/ Frauen aller
Kegler verboten. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung sind weitere 5 €
pro Verursacher fällig.
7.) Wirft ein Kegelbruder oder Gastkegler einen Kranz, so ist eine Runde kurz oder lang fällig !
9.) Sind am Kegelabend die Hälfte aller oder weniger Mitglieder anwesend, so wird die §7 Regel 4 ersetzt
durch eine Runde Schnaps / Flasche Schnaps als Strafe.