Satzung

§ Satzung Kegelclub Hartz IX §

 

§1 – Der Kegelclub

Der Kegelclub nennt sich Hartz IX und hat 12 stimmberechtigte Mitglieder und wurde am 01.02.2004 gegründet.

 

§2 – Ziel des Kegelclubs

Das Ziel des Kegelclubs ist der Alkoholkonsum in geselliger Runde und Ausübung des Kegelsportes auszuführen.

 

§3 – Mitgliedschaft

Neue Mitglieder können nur aufgenommen werden wenn alle Mitglieder dafür sind.

 

§4 – Ämter

Kegelclubämter werden durch Wahlen vergeben – Neuwahlen alle 2 Jahre

 

§5 - Strafen

Eine Pumpe kostet den Werfer                                           0,10 €

Verlässt die Kugel die Bahn kostet dies den Werfer       1,00 €

> 5 Minuten nach Beginn noch immer nicht anwesend  2,00 €

Falsche Uniform unangekündigt an                                    5,00 €  

Klingel betätigen                                                                   1,00 €

 Unentschuldigtes Fehlen                                                   10,00 €

"Kranzwerfen" kostet dem Verursacher eine Flasche Schanps

§6 – Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5,00 € pro Kegler und Kegelabend und wird unabhängig von der Anwesenheit des Keglers erhoben. Dieser Beitrag kann erhöht werden, wenn das Mitglied unangekündigt am Kegelabend zu spät erscheint, siehe §5.

 

§ Wichtiges rund ums Kegeln §

 

1)     Der Kegelvater

a.      kümmert sich um Veranstaltungen

b.     Er ist verantwortlich, dass alle Kameraden informiert sind

Kommt er seinen Pflichten nicht nach, so zahlt er eine Runde kurz + lang.

 

2)    Erscheint ein Kegelbruder nicht in der angemessenen Zeitspanne von 10 Minuten ab Kegelbeginn zum Dienst, bzw. hat er dies nicht im Vorfeld verkündet, so zahlt er eine Strafe von 2 €!

 

3)    Gastkegler müssen sich beim Kegelvater anmelden und können am Kegelabend nur teilnehmen, wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind. Sie haben die Auswahl, ob sie dem Club eine Runde kurz bzw. lang ausgeben und 5€ bezahlen.

Die Kosten pro Pumpe   von 0,10 € werden ebenfalls berechnet. Des Weiteren akzeptieren die Gastkegler mit der Teilnahme/ Anwesenheit am Kegelabend diese Satzung.

 

4)  Erreicht ein Kegelbruder bei jenem Stadtmeisterschaftskegelspiel nicht 155 Punkte, so ist eine Kiste Bier fällig! Man kann seine Strafe aber auch mit einer Zahlung von 10 € begleich

 

6.) Am Kegelabend ist die Anwesenheit von Freundinnen/ Frauen aller Kegler verboten. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung sind weitere 5 € pro Verursacher fällig.

 

7.) Wirft ein Kegelbruder oder Gastkegler einen Kranz, so ist eine Runde kurz oder lang fällig !

8.) Schafft es ein Kegler dass die Kugel beim Kegeln auf der Bahn oder in der Pumpe wieder zurückrollt – so ist eine Runde kurz oder lang fällig!

 

9.) Sind am Kegelabend die Hälfte aller oder weniger Mitglieder anwesend, so wird die §7 Regel 4 ersetzt

     durch eine Runde Schnaps / Flasche Schnaps als Strafe. 

     
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